Steuerliche Freistellung
Der Verein gibt für Mitgliedsbeiträge/Geldzuwendungen (soweit der Zuwendende einwandfrei identifiziert ist) steuerlich anerkannte Bestätigungen ab, denn der Verein ist wegen:
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bochum-Süd (StNr. 350/5705/2577) vom 11.11.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Deshalb ist der Verein in der Lage, Bestätigungen über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen zu erteilen.
Nach dem Freistellungsbescheid vom 11.11.2022 ist der Verein berechtigt für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen.
Die Satzungszwecke entsprechen Abschnitt A Nr.1 und Nr.4 der Anlage 1 zu § 48 EStDV.
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Kamuli Mission Hospital e.V.
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